Die Besonderheiten:
Baumaßnahme: Im Rahmen des Kommunalen Investitionsförderungs-Gesetzes (KInvFG) wird das Umkleidegebäude der Bezirkssportanlage Friedrich-Ludwig-Jahn-Stadion an der Kanzlerstraße in Gelsenkirchen durch einen energetisch optimierten Neubau ersetzt. Das bestehende Gebäude aus den Jahren 1952/53 ist veraltet und entspricht nicht mehr den modernen Anforderungen. Der Neubau umfasst acht Umkleidekabinen mit vier Duschbereichen, Schiedsrichterumkleiden sowie notwendige Technik-, Lager- und Funktionsräume. Zudem wird eine barrierefreie Erschließung und Nutzung sichergestellt.